Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 21.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99   

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https://dejure.org/2001,3400
OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 12; ; BB-BUZ 90 § 7 (1); ; ZPO § 97; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Dem früheren Beruf nicht vergleichbare anderweitige Berufstätigkeit stellt den Eintritt des Versicherungsfalls nicht infrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2
    Eintritt des Versicherungsfalles i.S.d. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 582
  • VersR 2002, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Dass dies im Sinne der Auffassung des Landgerichts zu beurteilen sein kann, wenn dem Versicherungsvertrag anders lautende Bedingungen zugrundeliegen, bleibt unberührt (vgl. etwa BGH VersR 2000, 171 f.; Prölss-Martin/Voit, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 28).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit, wie sie in gesunden Tage, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers noch nicht beeinträchtigt war, konkret ausgestaltet war (vgl. BGH VersR 1993, 1470; VersR 1996, 830; Prölss-Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 13).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem die Klägerin die Fähigkeit zur Ausübung ihres bisherigen Berufes in bedingungsgemäßem Umfang verloren hat (vgl. BGH VersR 1987, 753, 754 zu in diesem Punkt vergleichbaren Bedingungen).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit, wie sie in gesunden Tage, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers noch nicht beeinträchtigt war, konkret ausgestaltet war (vgl. BGH VersR 1993, 1470; VersR 1996, 830; Prölss-Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 13).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Eine Tätigkeit als Hotelfachfrau kommt nicht in Betracht, weil diese Tätigkeit deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeit erfordert als der bisherige Beruf als Küchenmeisterin und schon deshalb als Vergleichstätigkeit ausscheidet (vgl. BGH VersR 1993, 1472).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 1. Oktober 2001 - 5 U 87/99 - VersR 2002, 345) hatte ebenfalls Bedingungen zu beurteilen, bei denen ein Anspruch auf Rentenzahlung und Beitragsbefreiung dann bestand, wenn der Versicherungsnehmer wegen Krankheit voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeit voraussetzt, auszuüben.

    Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1987 (IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, ebenso wenig die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Oktober 2001 (5 U 87/99 - VersR 2002, 345).

  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Mangels ausdrücklicher Regelung in der Nachprüfungsklausel können hierunter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine künftigen Erfahrungen und Ausbildungen verstanden werden, sondern nur solche, die im Zeitpunkt des Anerkenntnisses bereits vorhanden waren (ebenso OLG Köln, VersR 2002, 345).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6723
OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6723)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2000 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6723)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2000 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Immobilienmakler; Verwertung einer Sicherheit; Grundstücksverwertung; Bank

  • Judicialis

    BGB § 652; ; AGB Banken § 12 V

  • rechtsportal.de

    BGB § 652; AGB Banken § 12 Abs. 5
    Verwertung sicherheitshalber belasteter Grundstücke - Einschaltung eines Immobilienmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 2 O 212/98
  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 1/96

    Verwertung von Sicherungsgut; Anfechtung einer nach Zahlungseinstellung zwischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
    Wohl hat eine Bank, die eine Verwertung der ihr begebenen Sicherheit betreibt, die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht ihre eigenen Sicherungsinteressen dem entgegenstehen (vgl. BGH WM 2000, 1574; BGH WM 1997, 432; BGH WM 1997, 1474; Schimansky/ Bunte/Lwowski/Ganter, Bankrechts-Handbuch § 90 Rn. 432).

    Der Sicherungsnehmer darf alle erforderlichen Rechtshandlungen ohne Mitwirkung seines Vertragspartners selbständig wahrnehmen, soweit er die Gebote von Treu und Glauben und die Verkehrssitte beachtet (BGH WM 1997, 432).

  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 178/96

    Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
    Wohl hat eine Bank, die eine Verwertung der ihr begebenen Sicherheit betreibt, die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht ihre eigenen Sicherungsinteressen dem entgegenstehen (vgl. BGH WM 2000, 1574; BGH WM 1997, 432; BGH WM 1997, 1474; Schimansky/ Bunte/Lwowski/Ganter, Bankrechts-Handbuch § 90 Rn. 432).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
    Eine Gleichstellungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen scheidet damit aus (BGHZ 112, 59; BGHZ 119, 32).
  • BGH, 20.06.2000 - IX ZR 81/98

    Willkürliches Handeln zum Nachteil des Drittsicherungsgebers

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
    Wohl hat eine Bank, die eine Verwertung der ihr begebenen Sicherheit betreibt, die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht ihre eigenen Sicherungsinteressen dem entgegenstehen (vgl. BGH WM 2000, 1574; BGH WM 1997, 432; BGH WM 1997, 1474; Schimansky/ Bunte/Lwowski/Ganter, Bankrechts-Handbuch § 90 Rn. 432).
  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 87/99
    Eine Gleichstellungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen scheidet damit aus (BGHZ 112, 59; BGHZ 119, 32).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Daraus folgt aber nicht, dass im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gezahlter Mieten die Mieter nun Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB würden, sofern nicht sogar nur einer von ihnen allein forderungsberechtigt wäre, weil die erbrachte Leistung im Innenverhältnis ihm allein zuzuordnen wäre (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, aaO Rn. 7, 10 f.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1982, 880, 881; aA Fleindl, WuM 2015, 212, 214; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000, 468 f.; Staudinger/Looschelders, aaO, § 428 Rn. 99; Erman/Böttcher, BGB, 15. Aufl., § 428 Rn. 12 [jeweils ohne nähere Begründung]; offengelassen in BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02, NJW 2004, 1169 unter II 3).
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